Demografischer Wandel und medizinische Entwicklung sorgen für einen stetigen Wachstumskurs der Gesundheits- und Pflegebranche, da die Zahl der Pflegebedürftigen steigt.
Vor allem in der Alten- und Krankenpflege werden zusätzliche Beschäftigte benötigt, die das examinierte Pflegepersonal unterstützen. Der Pflegekräftemangel in Deutschland lässt sich nur mit einem Personalmix aus Pflegefachkräften und qualifizierten Pflegehilfskräften lösen.
Durch die in dieser Maßnahme angebotenen Qualifizierungen können Pflegebetriebe Ihre Personallücke schließen und mit Ihren sonstigen Pflegekräften bzw. examinierten Altenpflegehelfern Leistungen der Behandlungspflege und Betreuung mit den Kostenträgern abrechnen. Gemäß den Verträgen mit den Krankenkassen in NRW können Altenpflegehelfer-/innen und sonstige geeignete Kräfte unter den folgenden Voraussetzungen und nach vorheriger Bestätigung durch die Kassen in der Behandlungspflege eingesetzt werden.
Pflegehelfer/ -innen assistieren in Krankenhäusern und Pflegeheimen bei einfachen Tätigkeiten der Grundpflege. Mit einer sach- und fachgerechten theoretischen Schulung von mindestens 160 Stunden können auch Pflegehelfer/innen in Pflege und Altenpflegeeinrichtungen tätig werden und nach einem 3-monatigem Praktikum, auch in der Häuslichen Pflege tätig werden.
Die Ausbildung zur Betreuungskraft macht den/die Pflegehelfer/in gerade auch für die unentbehrlich.
Mit dieser Maßnahme kann eine gezielte Qualifizierung zu einer erfolgreichen Eingliederung führen.
Bei Bedarf kann im Vorlauf der Ausbildung eine einmonatige fachsprachliche Vorausbildung stattfinden mit muttersprachlichen Unterrichtsabschnitten speziell auch für Personen (w/m/d) mit fremdsprachlicher Herkunft und Migration.
Videolink zum:
>>>>Imagefilm Flüchtlinge als Pflegehelfer<<<<
Info zur Ausbildung:
Die von uns angebotenen Fortbildungsmodule sind gemäß AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert, sodass die Lehrgangsgebühren über einen Bildungsgutschein von den jeweiligen Leistungsträgern übernommen werden können.
Teilnahmevoraussetzungen sind:
-mindestens 18 Jahre alt
-Schulabschluss oder vergleichbare Qualifikation
-sprachliche Qualifikation B2 oder vergleichbar (wird in einem persönlichen Gespräch ermittelt)
Gemäß den gesetzlichen Ausbildungsrichtlinien benötigen die Teilnehmerinnen*er den Nachweis einer pflegerischen Tätigkeitserfahrung von 12 Monaten die im Rahmen der Fortbildungsmaßnahme bei unseren Kooperationspartnern erworben werden kann.
Der theoretische Unterricht der Weiterbildungsmaßnahme beträgt 3 Monate und wird bei Bedarf von einem einmonatigen fachsprachlichen Unterrichtsteil ergänzt für TN mit förderungsbedürftigen Deutschkenntnissen/ Migrationshintergrund. (nähere Angaben im anliegenden Ausbildungskonzept)
Die o.g. beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen werden von uns im Hybrid- Fernunterrichtsverfahren Live über die Plattform ZOOM und im Präsenzunterricht angeboten.
Für die Teilnahme am Hybridunterricht müssen die Teilnehmer*innen über einen permanenten Zugriff auf eine stabile leistungsfähige Internetverbindung verfügen.
Pandemiebedingt musste der Lehrgangsstart auf die Zeit nach den Sommerferien (23. Aug. 2021) verschoben werden.
Sollte von den zuständigen Leistungsträgern bereits jetzt eine Zusage zur Kostenübernahme der Weiterbildungsmaßnahme erfolgen, können die Bewerberinnen*er zeitnah jetzt mit einem pflegerischen Praktikum die Weiterbildung beginnen. (Einverständnis der Leistungsträger zur Teilnahme am Praktikum erforderlich, da die TN während des Praktikums und der beruflichen Fortbildungsmaßnahme weiterhin im Leistungsbezug stehen werden)
Für weitere Fragen, auch in Form einer Streaminginfoveranstaltung per ZOOM, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Beste Grüße
Klaus Slooten